Informationen und Wissenswertes

Energieberatung für Wohngebäude

Die Energieberatung fängt für Wohngebäude, also Gebäude welche überwiegend zum Wohnen genutzt werden, üblicherweise mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) an.

 

Der iSFP ist ein individuelles Dokument welches von einem Energieberater in enger Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der Wünsche und Präferenzen der Eigentümer erstellt wird. Darin wird der IST-Zustand des Gebäudes sehr genau aufgenommen und bewertet. Maßgeblich sind hierbei alle Außenbauteile der s.g. thermischen Hülle (üblicherweise sind dies: Dach, Kellerboden oder Kellerdecke, Außentüren, Fenster und das Mauerwerk/Fassade) und die Anlagentechnik (üblicherweise: Heizung/Warmwassersystem). Mit diesen Rahmenbedingungen wird das Gebäude bilanziert und die wesentlichen Kenngrößen für Energieverbrauch und Verlust ermittelt. 

Erst danach kann auch die mögliche Verbesserung bewertet und vorgeschlagen werden. Auf individuelle Wünsche hinsichtlich ohnehin geplanter Maßnahmen (bspw. Fenstertausch oder Fassadenerneuerung) kann hierbei gut inhaltlich und zeitlich Rücksicht genommen werden. 

 

Das Ergebnis des iSFP wird in standardisieten Vorlagen dargestellt, welches die wesentlichen Inhalte zu IST-Stand und den Maßnahmen mit Kostenschätzung und Fördermöglichkeiten übersichtlich darstellt. Häufig macht es erst mit Vorliegen des iSFP Sinn konkrete Angebote der Gewerke anzufragen oder evtl. vorh. Angebote nacharbeiten zu lassen.

 

 

Fördermöglichkeiten WG

Die Fördermöglichkeiten sind häufig sehr individuell. Nur die wichtigsten Förderungen können hier dargestellt werden, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, da sich Förderungen auch kurzfristig ändern können.

 

Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

- Energieberatung für Wohngebäude (50% des förderfähigen Beratungshonorars, max. 650 EUR bei Ein- oder Zweifamilienhäusern). Mehr Info direkt bei der BAFA

- Sanierung Wohngebäude bestehend aus:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Bspw.: Dach, Dämmung, Fenster, Sommerlicher Wärmeschutz, etc.. Gefördert wird mittels Zuschuss von min. 15% von 30.000 EUR förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit. Zusätzlicher Bonus bei Vorhandenseins eines iSFP: 5% mehr Förderung und Höchstgrenze 60.000 EUR.
  2. Anlagentechnik (außer Heizung): Bspw.: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung oder Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (SmartHome). Gefördert wird mittels Zuschuss wie bei den Einzelmaßnahmen.
  3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): Gefördert wird mittels Zuschuss von min. 30% von 30.000 EUR förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit, zzgl. je 15.000 EUR für die zweite bis sechste Wohneinheit. Förderung biszu 70 % ist möglich. 
  4. Heizungsoptimierung: Gefördert wird hydraulischer Abgleich o.Ä. mittels Zuschuss wie bei den Einzelmaßnahmen.
  5. Energetische Fachplanung und Baubegleitung (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Gefördert wird mittels Zuschuss von 50% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 EUR bei Ein- Zweifamilienhäusern und bei Mehrfailienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 EUR pro Wohneinheit, jedoch max. 20.000 EUR.

    Mehr Info direkt bei der BAFA

Förderung der KfW:

- Energieeffizient sanieren: bis zu 150.000 EUR Kredit pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Förderung mittels Zinsvergünstigungen, Tilgungsfreier Zeit und Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45% (weniger zurückzahlen) - Programme bspw. Kredit Nr. 261

Mehr Info direkt bei der KfW

- Energieeffizienz Bauen oder Kaufen: bspw. Klimafreundlicher Neubau max. 100.000 EUR Kreditbetrag. Förderung mittels Zinsvergünstigungen - Programme bspw Kredit 296, 297, 298

Mehr Info direkt bei der KfW

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss (50%, jedoch max. 5000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern) gefördert.

 

Siehe auch Sanierungsrechner der KfW

 

Andere Förderungen/Möglichkeiten:

- Steuerliche Sonderabsetzungen - sprechen Sie hier bitte mit Ihrem Steuerberater, Stichwort §35c Einkommenssteuergesetz. Möglich sind 20% der förderfähigen Ausgaben max. 40.000 EUR innerhalb von 3 Jahren.

- Regionale Angebote und Programme von Kommununen und Landesbanken (bspw. LBBW)

 

 

Energieberatung für Nichtwohngebäude

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